Behindertenbeauftragter lobt die Einrichtung des neuen Parkplatzes für mobil eingeschränkte Personen

Einbeck. Auf dem Blockinnenhof hinter der Neuen Straße gibt es seit kurzer Zeit einen neuen Behindertenparkplatz. Die Einrichtung der Haltemöglichkeit in der unmittelbaren Nähe der Innenstadt lobte Herbert Klein (rechts), Behindertenbeauftragter der Stadt Einbeck. Zwei vorhandene, äußert enge Einzelparkplätze wurden dafür zusammengelegt. Durch die Umwandlung der Plätze sowie durch die Qualität der neuen Fußwege samt glattem Pflaster auf dem Hallenplan seien Marktplatz und Marktstraße für mobil eingeschränkte Personen jetzt gut erreichbar. Benutzen dürfen den Parkplatz Inhaber des Europa weit gültigen Parkausweises für Behinderte (Foto). Er berechtigt zur Inanspruchnahme der gesonderten Parkmöglichkeit. Lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben das Recht, auf den Parkausweis sowie die Plätze zu benutzen, erklärten Lars Lachstädter (links) und Theo Strauß vom Ordnungsdienst der Stadt Einbeck. Im Fahrzeug muss der blaue Ausweis gut sicht- und lesbar ausgelegt sein.

Nach Überprüfung der erforderlichen Merkzeichen stellt die Verwaltung der Stadt Einbeck die Berechtigung aus. Benutzbar sind die speziellen Parkplätze – versehen mit Rollstuhlsymbol – nur von Ausweisinhabern sowie von transportierenden Angehörigen, wenn sich die mobil eingeschränkte Person mit im Auto befindet. Weiter haben Menschen mit den Merkzeichen aG oder Bl unter anderem das Recht, bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot zu stehen, auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat bis zu 24 Stunden zu verweilen oder im verkehrsberuhigten Bereich zu halten, wenn sie den Beginn des Haltens mit Parkscheibe dokumentieren. Bei Fußgängerzonen, Sperrflächen oder auf Bürgersteigen gilt dies nicht. Die unberechtigte Nutzung der Behindertenparkplätze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldstrafe nach sich zieht. Kontrolliert werde auch abends und am Wochenende, teilten Strauß und Lachstädter mit.

Die Plätze seien nur für außergewöhnlich mobil eingeschränkte Personen vorgesehen. Auf dem Hallenplan, auf dem das Be- und Entladen bis 10.30 Uhr freigegeben ist, erhalten mobil eingeschränkte Personen in den angrenzenden Geschäften und Praxen ein Sonderschild der Stadt Einbeck zum temporären Halten, erklärte Strauß, was verständlich nicht die Restaurationsbetriebe umfasse. Klein lobte die Errichtung des Behindertenparkplatzes auf dem Blockinnenhof hinter der Neuen Straße, er sei für mobil eingeschränkte Personen eine große Hilfe, um die Innenstadt zu besuchen.oh